Liebe Natur- und Tierfreunde,
vor wenigen Tagen hatte ich spätabends (draußen war es bereits dunkel) "Besuch" in meinem Badezimmer…
Beim Betreten des Bads schaltete ich das Licht ein und sah auf der Klobrille etwas dunkles darauf.
Da ich meine Brille nicht auf hatte, dachte ich, es handele sich hier um eine etwas größere Fussel und schnippte es mit dem Finger weg, es landete in der Badewanne (die ich kurz zuvor ausgespült hatte).
Da bemerkte ich, dass es sich bewegte… Ich dann meine Brille geholt und aufgesetzt und bekam dann einen Riesen Schrecken…
Mama Mia, dachte ich, ist das etwa eine Kakerlake / Küchenschabe???
Im Internet dann recherchiert und gesucht, um hoffentlich sicher gehen zu können, dass es sich um etwas harmloseres handelt.
Hierbei bin ich auch auf dieses Forum hier gestossen und um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen, habe ich mich in Eurem Forum angemeldet, und würde mich freuen, wenn Ihr mir bei der letztendlichen Bestimmung helfen könntet
Im Internet bin ich öfters auf den Begriff Nymphe einer Walschabe (o. s. ä.) gestossen, ohne jemals zuvor schon mal davon gehört zu haben…
Aber die hierzu abgebildeten Fotos kamen dem Objekt in meinem Bad doch ganz nah, weswegen ich denke, dass es sich hierbei auch um eine Nymphe einer Waldschabe gehandelt haben könnte und ich dann sehr froh darüber wäre
Was meinen denn die Forensiker (Experten) in diesem Forum hierzu?
Tatort: Badezimmer, Nähe Fischbach, BW
Tatzeit: ca. 20:45, 14.08.23
Täterbeschreibung: ca. 1 cm lang, lange Fühler, behaarte Beine, hinterer Leib braun- beige gestreift mit zwei kleinen abstehenden Etwas… Bei zur Rede Stellung konnte er sich nicht ausweisen und hatte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Tatvorwurf: Dem Eindringling wird vorgeworfen, sich klangheimlich und unbefugt Zutritt im Bad verschafft zu haben und sich ohne Erlaubnis der Klobrille bedient zu haben.
Beweismittel: Fotos des Geschädigten
Um sachdienliche Hinweise wird gebeten, diese werden jederzeit gerne entgegengenommen und auf Wunsch auch vertraulich behandelt.
P.S. Der Verdächtige wurde gegen das Versprechen, dies in Zukunft zu unterlassen, wieder in die Natur entlassen.
Bei Zuwiderhandlung droht jedoch eine gemeinnützige Strafe zu 3 Tagessätzen in Form von Toilette putzen.
Viele Grüße und Vielen Dank
Doris