Nur eine: Behörden brauchen einen Beleg. Die reine Aussage von Dir hilft nicht weiter, es sei denn, Ihr seid mit mehreren Leuten da und könnt auch bezeugen, das nötige Wissen bezüglich Baumpflege zu haben. Dann solltet Ihr die Fehlarbeit fotografisch dokumentieren, so dass man entweder die entsprechenden Mitarbeiter für ein Gespräch einladen, oder Euch erklären kann, warum sie nicht falsch gearbeitet haben.
Ich gebe zu bedenken:
- Straßenbäume erhalten den sogenannten Tunnelschnitt. Das heißt, dass man sie Straßenseitig so schneidet, dass auch große LKW die Straße befahren können, ohne das Äste an den Fahrzeugen entlang kratzen.
- Zum Tunnelschnitt gehört dazu, dass auch die anderen Äste auf gleicher Höhe entfernt werden, um die Standfestigkeit des Baumes zu sichern. Soll heißen, dass der Baum, wenn man wirklich nur den Tunnel schneiden würde, auf lange Sicht abseitig zu große Last tragen würde und es dort dann entweder zu Spontanbrüchen kommt, oder im Zweifelsfall auch der gesamte Baum umfällt.
- tote Äste werden erkannt und beseitigt.
- Äste, die Kreuz und quer wachsen, werden ebenfalls beseitig. In erster Linie, weil die Bäume sonst innen so dicht wachsen würden, dass man mit dem Hubsteiger nicht mehr in sie rein fahren könnte, um z.B. tote Äste zu beseitigen, bzw. würde man die Äste beim Reinfahren einfach brechen, so dass es zu deutlich schwereren Schäden käme, als durch den Schnitt..., zumal man diese Äste sehr früh entfernt und nicht erst, wenn sie dick geworden sind und der Schnitt Pilzen und anderen Schädlingen viel mehr Angriffsfläche bieten würde.
- last but not least gibt es Äste, die Im Zweifel entfernt werden. Sie machen dann einen Eindruck, der zu denken gibt, ob sie krank sein könnten. Und bevor diese Äste dann tatsächlich absterben und bis zur nächsten Pflege erst entdeckt und entfernt werden, sägt man sie lieber sofort ab. Denn wenn der Ast dann vorher abbricht, nach unten stürzt und jemanden erschlägt, wird es einen großen Aufschrei geben.
Bezüglich der Tannen im Park z.B. steht es Dir frei, die Behörden nach dem Grund für die Fällung zu fragen. Tut Euch im Zweifelsfall mit mehreren Leuten zusammen, gründet ggfs. einen Verein und sorgt dafür, dass man Euch Gehör schenkt. Im Zweifelsfall über eine Klage, wenn Antworten nicht befriedigend sind, oder wenn Ihr belegen könnt, dass da Schindluder getrieben wird.
LG
Klaas