Lieber Uwe,
Er steht in der Roten Liste und steht damit unter stengem Schutz,
Das stimmt so nicht. Die Roten Listen werden geführt, um die Gefährdungssituation und Gefährdungsursachen von Organismen zu dokumentieren und eine Erwartung für die Art in der Zukunft zu prognostizieren. Deshalb sind in der Roten Liste auch häufige Arten verzeichnet und solche, die im Bearbeitungsgebiet ausgestorben sind (dann mit letztem Fundjahr angegeben). Erfasst werden nicht nur die extrem seltenen Arten (in der Regel mit "R" gekennzeichnet), sondern auch im Beobachtungsgebiet (z.B. aufgrund von Klimaveränderungen) neu eingewanderte Arten.
Rote Liste sollen den Zustand einer Landschaft dokumentieren, und die Artenvielfalt einer Organismengruppe dient als Indikator.
Die Unterschutzstellung wird in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geregelt. Hier wird unterschieden zwischen "besonders geschützten Arten" und "streng geschützten Arten". Welche Arten das genau sind, wird in Anlagen zur Bundesartenschutzverordnung aufgelistet.
"Besonders geschützte Arten" dürfen nicht angelockt, gefangen genommen werden oder getötet werden (https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/__4.html). Für streng geschützte Arten gilt zusätzlich ein Störungsverbot. Es ist ziemlich kompliziert.
Eine Liste der bundesweit besonders und streng geschützen Arten findest du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1.html