Das allzu offensichtliche scheint perfekt getarnt

  • ein bisschen muss ich mich im Fotorecht auskennen. Aber zu Veranstaltungen frage ich niemanden vorher, wenn Personen mit aufs Bild kommen, wenn ich ein anderes Motiv aufnehme. Ich weiß, dass das legal ist. Ansonsten gilt immer, dass man fragt, wenn man gezielt eine Person aufs Bild nimmt. Das Gleiche gilt auch auf privaten geschlossenen Grundstücken.
    Zum Schlossfest in Crossen habe ich mir auch vorher die Fotoerlaubnis für das gesamte Grundstück innen und außen eingeholt. Denn ich kann auf Forderungen von Abmahnanwälten verzichten.

    Gruß Martin, der Interesssierten einen Einblick ins öffentliche Album gewährt.

    https://www.flickr.com/photos/69992480@N04/

  • Danke, Martin,
    am liebsten habe ich Bilder ohne Personen, aber gut zu wissen, dass zufällige Köpfe nicht illegal sind.

    Liebe Grüße Sabine


    Ich verstehe nicht, dass wir unseren wunderbaren Planeten umbringen,
    aber zum unwirtlichen Mars fliegen wollen.
    Franz Viehböck (*1960, bisher einziger Weltraumfahrer Österreichs)

  • Ansonsten gilt immer, dass man fragt, wenn man gezielt eine Person aufs Bild nimmt.

    Lieber Martin,

    hier sprichst du etwas an, was sicher entscheidend ist: Man darf niemanden ungefragt fotografieren, der dann ein Hauptmotiv auf dem Bild ist. Ich denke, auf das "gezielt" kommt es an. Wenn aber jemand irgendwo in einem öffentlichen Bereich vorbeiläuft und zufällig mit auf das Foto kommt, dann dürfte die Verwendung des Fotos gestattet sein.

    Herzliche Grüße Rosmarie

    "Sollte man nicht überhaupt begeistert sein über die Welt, in der man lebt?" (Ausspruch von Kasimir hier im Naturforum)

  • Danke, Martin,
    am liebsten habe ich Bilder ohne Personen, aber gut zu wissen, dass zufällige Köpfe nicht illegal sind.

    Liebe Sabine,

    genau so denke ich auch, aber zu Veranstaltungen, wie am Sonntag zum Schlossfest habe ich mich zu fügen und keine Sonderrechte, wenn ich fotografieren will. Ich konnte Kontakte zum Förderverein Crossener Schloss knüpfen und will versuchen eine Einzelbesichtigung zu erreichen, wo ich dann mit entsprechender Fotoausrüstung in Kenntnis der Aufnahmebedingungen antreten werde. Dann möchte ich auch alles sehen. Das Schloss hat eine leidvolle Geschichte in jüngster Vergangenheit durchgemacht und es würde hier zu weit führen das darzustellen.

    Gruß Martin

  • Hallo zusammen,

    meines Wissens ist bereits das Fotografieren einer Person ohne deren Einwilligung ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte. Also nicht erlaubt.
    Ausnahme: Beweisfoto bei einer Straftat.

    Eine Einwilligung zum Fotografieren kann es bereits sein wenn die fotografierte Person erkennt das Sie Fotografiert wird aber trotzdem in den Fotoapparat lächelt.
    Eine Erlaubnis zum veröffentlichen ist das allerdings noch nicht.
    Bei Gruppenbildern muss grundsätzlich eine Erlaubnis aller Gruppenmitglieder vorliegen.
    Bei Konzerten oä. kann der Veranstalter beim Kartenverkauf ankündigen das während der Veranstaltung fotografiert wird.
    Wer dann eine Eintrittskarte kauft erteilt damit automatisch auch die Erlaubnis zum fotografieren.

    Erlaubt ist es wenn eine Person bei einer Sehenswürdigkeit oder einem Landschaftsbild zufällig und nur am Rande auf das Bild gerät.
    Also kein wesentlicher Bestandteil des Bildes ist oder die Person ( Gesicht ) nicht erkannt werden kann.
    Dann wäre auch eine Veröffentlichung kein Problem.

    Viele Grüße
    Frank

  • Lieber Frank,
    herzlichen Dank für die nochmalige Aufbereitung.

    Liebe Grüße Sabine


    Ich verstehe nicht, dass wir unseren wunderbaren Planeten umbringen,
    aber zum unwirtlichen Mars fliegen wollen.
    Franz Viehböck (*1960, bisher einziger Weltraumfahrer Österreichs)

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