ein bisschen muss ich mich im Fotorecht auskennen. Aber zu Veranstaltungen frage ich niemanden vorher, wenn Personen mit aufs Bild kommen, wenn ich ein anderes Motiv aufnehme. Ich weiß, dass das legal ist. Ansonsten gilt immer, dass man fragt, wenn man gezielt eine Person aufs Bild nimmt. Das Gleiche gilt auch auf privaten geschlossenen Grundstücken.
Zum Schlossfest in Crossen habe ich mir auch vorher die Fotoerlaubnis für das gesamte Grundstück innen und außen eingeholt. Denn ich kann auf Forderungen von Abmahnanwälten verzichten.
Gruß Martin, der Interesssierten einen Einblick ins öffentliche Album gewährt.